Allgemeine Fragen zur E-Vignette

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Slowenien Vignette. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Hinweis: Die E-Vignette ist seit Februar 2022 die einzige Form der Mautzahlung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen in Slowenien. Die klassische Klebevignette wird nicht mehr ausgegeben.

E-Vignette Slowenien digital
Was ist die E-Vignette für Slowenien?

Die E-Vignette (E-Vinjeta) ist die digitale Form der Mautzahlung für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien. Sie ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden und wird elektronisch registriert, ohne dass ein physischer Aufkleber an der Windschutzscheibe angebracht werden muss.

Für welche Straßen benötige ich eine E-Vignette?

Die E-Vignette ist für alle Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien erforderlich. Diese sind mit entsprechenden Verkehrsschildern gekennzeichnet. Landstraßen, Stadtstraßen und die meisten Tunnel sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Eine Ausnahme bildet der Karawankentunnel zwischen Österreich und Slowenien, für den eine separate Mautgebühr erhoben wird.

Welche Fahrzeuge benötigen eine E-Vignette?

Eine E-Vignette benötigen alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die auf mautpflichtigen Straßen in Slowenien fahren möchten. Dies umfasst:

  • Motorräder und Motorroller (Mautklasse 1)
  • PKW und Wohnmobile bis 3,5t (Mautklasse 2A oder 2B, je nach Höhe über der ersten Achse)
  • Lieferwagen und Transporter bis 3,5t (Mautklasse 2A oder 2B, je nach Höhe über der ersten Achse)

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (LKW, Busse, schwere Wohnmobile) unterliegen nicht der Vignettenpflicht, sondern müssen die Maut über das elektronische DarsGo-System entrichten.

Kauf und Gültigkeit

Wo kann ich die E-Vignette kaufen?

Die E-Vignette kann auf verschiedene Weise erworben werden:

  • Online: Über verschiedene Anbieter, einschließlich der offiziellen Website des slowenischen Autobahnbetreibers DARS
  • Verkaufsstellen in Slowenien: An Tankstellen, Postämtern, DARS-Verkaufsstellen und Touristeninformationszentren
  • Verkaufsstellen in Nachbarländern: An ausgewählten Tankstellen in Grenznähe in Österreich, Italien, Kroatien und Ungarn

Der einfachste und bequemste Weg ist der Online-Kauf, da Sie die E-Vignette von überall aus und zu jeder Zeit erwerben können.

Welche Gültigkeitszeiträume gibt es für die E-Vignette?

Die E-Vignette ist in folgenden Gültigkeitszeiträumen erhältlich:

  • 7-Tages-Vignette: Gültig für 7 aufeinanderfolgende Kalendertage
  • 1-Monats-Vignette: Gültig für 30 aufeinanderfolgende Kalendertage
  • 6-Monats-Vignette: Nur für Motorräder verfügbar, gültig für 6 Monate
  • 1-Jahres-Vignette: Gültig für 12 Monate ab dem gewählten Startdatum

Die Gültigkeit beginnt immer um 00:00 Uhr des Startdatums und endet um 23:59 Uhr des letzten Tages.

Kann ich den Gültigkeitsbeginn selbst wählen?

Ja, beim Kauf der E-Vignette können Sie den Gültigkeitsbeginn flexibel wählen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sofortige Gültigkeit: Die E-Vignette ist ab dem Zeitpunkt des Kaufs gültig (bei Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal)
  • Zukünftiger Gültigkeitsbeginn: Sie können ein Startdatum bis zu 30 Tage in der Zukunft wählen

Diese Flexibilität ermöglicht eine bessere Planung Ihrer Reise und verhindert, dass Sie für Tage bezahlen, an denen Sie die slowenischen Autobahnen nicht nutzen.

Wie lange dauert es, bis die E-Vignette nach dem Kauf gültig ist?

Die Aktivierungszeit der E-Vignette hängt von der gewählten Zahlungsmethode ab:

  • Kreditkarte oder PayPal: Die E-Vignette ist sofort nach dem Kauf gültig
  • Banküberweisung: Die E-Vignette wird erst nach Eingang der Zahlung aktiviert, was bis zu 4 Werktage dauern kann

Wenn Sie die E-Vignette kurzfristig benötigen, empfehlen wir die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal.

Mautklassen und Fahrzeugtypen

Welche Mautklassen gibt es für die E-Vignette?

Es gibt drei verschiedene Mautklassen für die E-Vignette:

  • Mautklasse 1: Für Motorräder und Motorroller
  • Mautklasse 2A: Für Fahrzeuge bis 3,5t mit einer Höhe über der ersten Achse von weniger als 1,3m (inkl. die meisten PKW und Wohnmobile)
  • Mautklasse 2B: Für Fahrzeuge bis 3,5t mit einer Höhe über der ersten Achse von 1,3m oder mehr (inkl. viele Transporter und höhere Wohnmobile)

Die Wahl der richtigen Mautklasse ist wichtig, da bei einer falschen Einstufung Bußgelder drohen können.

Wie bestimme ich die richtige Mautklasse für mein Fahrzeug?

Die Einstufung in die richtige Mautklasse erfolgt anhand folgender Kriterien:

  1. Fahrzeugtyp: Motorrad, PKW, Transporter, etc.
  2. Zulässiges Gesamtgewicht: Muss unter 3,5 Tonnen liegen
  3. Höhe über der ersten Achse: Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Mautklasse 2A und 2B

Die Höhe über der ersten Achse ist nicht die Gesamthöhe des Fahrzeugs, sondern die Höhe an der Position der Vorderachse. Bei den meisten PKW liegt dieser Wert unter 1,3 Meter, während viele Transporter und höhere Fahrzeuge über diesem Wert liegen.

Benötigen Anhänger eine separate E-Vignette?

Nein, Anhänger müssen nicht separat mit einer E-Vignette ausgestattet werden. Es ist lediglich erforderlich, dass das Zugfahrzeug die richtige Mautklasse erwirbt. Die Gebühren richten sich ausschließlich nach dem Zugfahrzeug.

Wenn Ihr Fahrzeug mit Anhänger ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat, aber das Zugfahrzeug selbst unter 3,5 Tonnen wiegt, benötigen Sie trotzdem nur eine E-Vignette für das Zugfahrzeug.

Was passiert, wenn ich die falsche Mautklasse wähle?

Wenn Sie eine niedrigere Mautklasse wählen, als für Ihr Fahrzeug vorgesehen ist (z.B. Mautklasse 2A statt 2B), gilt dies als Mautverstoß und kann mit einem Bußgeld von bis zu 300 € geahndet werden.

Wenn Sie eine höhere Mautklasse wählen, als für Ihr Fahrzeug erforderlich wäre (z.B. Mautklasse 2B statt 2A), ist dies zwar nicht verboten, aber Sie zahlen unnötig mehr.

Strafen und Kontrollen

Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette in Slowenien fahre?

Das Fahren ohne gültige Vignette auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann mit einem Bußgeld von bis zu 300 EUR geahndet werden. Bei Missbrauch der Vignette kann die Strafe sogar bis zu 800 EUR betragen.

Nach der Zahlung des Bußgeldes müssen Sie trotzdem noch eine gültige E-Vignette kaufen, um weiterfahren zu dürfen.

Wie werden die Kontrollen durchgeführt?

Die Kontrolle der E-Vignetten erfolgt in Slowenien auf verschiedene Weise:

  • Automatische Kameras: An Autobahnen und Schnellstraßen sind spezielle Kameras installiert, die die Kennzeichen scannen
  • Mobile Kontrollfahrzeuge: Spezielle Fahrzeuge mit Kamerasystemen überprüfen die Kennzeichen
  • Polizeikontrollen: Regelmäßige Kontrollen an Autobahnen, Raststätten und Grenzübergängen

Die Kontrollen finden rund um die Uhr und im gesamten slowenischen Autobahnnetz statt.

Kann ich das Bußgeld auch später bezahlen?

In der Regel muss das Bußgeld sofort vor Ort bezahlt werden. Bei ausländischen Fahrzeugen bestehen die Behörden meist auf Sofortzahlung, da eine spätere Eintreibung schwieriger ist.

Bei sofortiger Zahlung kann das Bußgeld auf 150 € reduziert werden. Die Zahlung kann in der Regel bar, mit Kreditkarte oder in einigen Fällen per Banküberweisung erfolgen.

Werden die Strafen auch im Ausland vollstreckt?

Ja, innerhalb der EU gibt es Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen. Das bedeutet, dass unbezahlte Bußgelder aus Slowenien auch in Ihrem Heimatland vollstreckt werden können.

Außerhalb der EU ist die Vollstreckung schwieriger, aber bei wiederholten Einreisen nach Slowenien können alte Bußgelder wieder aufgegriffen werden.

Praktische Fragen

Kann ich die E-Vignette stornieren oder umtauschen?

Eine Stornierung der E-Vignette ist nur möglich, wenn die Gültigkeit noch nicht begonnen hat. In diesem Fall können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf vom Vertrag zurücktreten und erhalten den vollen Kaufpreis zurück.

Nach Beginn der Gültigkeit ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Es gibt auch keine anteilige Rückerstattung, wenn Sie die E-Vignette nicht für den gesamten Gültigkeitszeitraum nutzen.

Kann ich die E-Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Ja, die E-Vignette kann auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden, solange das neue Fahrzeug der gleichen Mautklasse angehört. Diese Änderung kann jedoch nur von registrierten Kunden im DARS Online-Shop oder an den Verkaufsstellen vorgenommen werden, an denen die E-Vignette erworben wurde.

Die Übertragung muss vor Beginn der Gültigkeit oder innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen. Nach Ablauf der Gültigkeit ist keine Übertragung mehr möglich.

Was passiert, wenn ich das Kennzeichen falsch eingegeben habe?

Wenn Sie das Kennzeichen falsch eingegeben haben, gilt die Maut als nicht entrichtet. In diesem Fall müssen Sie eine neue E-Vignette mit dem korrekten Kennzeichen kaufen.

Es ist daher sehr wichtig, alle Angaben vor dem Kauf sorgfältig zu überprüfen. Achten Sie besonders auf die korrekte Schreibweise des Kennzeichens und die Auswahl des richtigen Zulassungslandes.

Wie kann ich überprüfen, ob meine E-Vignette gültig ist?

Die Gültigkeit Ihrer E-Vignette können Sie online über die offizielle Website des Betreibers überprüfen. Geben Sie dazu einfach das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein, und das System zeigt Ihnen an, ob eine gültige E-Vignette registriert ist und wie lange diese noch gültig ist.

Bewahren Sie zusätzlich die Kaufbestätigung auf, um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass Sie die E-Vignette erworben haben.

Kann ich eine E-Vignette für ein Mietfahrzeug kaufen?

Ja, Sie können die E-Vignette auch für ein Mietfahrzeug kaufen. Achten Sie darauf, das korrekte Kennzeichen des Mietfahrzeugs einzugeben.

Bei einigen Mietwagenfirmen ist die Vignette bereits im Mietpreis enthalten, erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrem Anbieter. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Gültigkeit online überprüfen, indem Sie das Kennzeichen des Mietfahrzeugs eingeben.

Muss ich die E-Vignette für den gesamten Aufenthalt in Slowenien haben?

Sie benötigen die E-Vignette nur für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien. Wenn Sie ausschließlich auf Landstraßen und in Städten unterwegs sind, benötigen Sie keine Vignette.

Beachten Sie jedoch, dass die meisten Hauptverkehrsrouten in Slowenien mautpflichtig sind und es oft schwierig ist, diese zu umgehen, ohne erhebliche Umwege in Kauf zu nehmen.

Weitere Fragen

Gibt es Ausnahmen von der Vignettenpflicht?

Ja, bestimmte Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen:

  • Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr)
  • Fahrzeuge des slowenischen Militärs
  • Fahrzeuge mit ausländischen Militärkennzeichen gemäß internationalen Abkommen
  • Fahrzeuge des Straßendienstes
  • Fahrzeuge mit Behindertenausweis (nur unter bestimmten Bedingungen)

Für Touristen und normale Verkehrsteilnehmer gelten keine Ausnahmen.

Wie funktioniert die Maut für den Karawankentunnel?

Der Karawankentunnel zwischen Österreich und Slowenien unterliegt einer separaten Mautgebühr, die nicht durch die E-Vignette abgedeckt ist. Die Maut beträgt:

  • Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: 8,20 € für eine einfache Fahrt
  • Punktekarte für 14 Fahrten: 36,70 € (gültig für 30 Tage)

Die Maut wird an den Mautstationen vor dem Tunnel entrichtet. Für den Tunnel selbst ist keine Vignette erforderlich, jedoch ist der Zugang zu diesem Tunnel nur über vignettenpflichtige Straßen möglich.

Gibt es alternative Routen ohne Vignettenpflicht?

Ja, es gibt alternative Routen ohne Vignettenpflicht, aber diese führen in der Regel über Landstraßen und können deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Hauptverkehrsrouten durch Slowenien sind fast alle mautpflichtig.

Wenn Sie nur eine kurze Strecke in Slowenien zurücklegen müssen, kann es sinnvoll sein, die Landstraßen zu nutzen. Für längere Strecken oder wenn Sie Zeit sparen möchten, empfehlen wir jedoch den Kauf einer E-Vignette.

Wie lange ist die 1-Jahres-Vignette genau gültig?

Die 1-Jahres-Vignette ist für genau 12 Monate gültig, beginnend mit dem von Ihnen gewählten Startdatum um 00:00 Uhr und endend am letzten Tag des zwölften Monats um 23:59 Uhr.

Beispiel: Eine 1-Jahres-Vignette, die am 10. Mai 2025 beginnt, ist vom 10. Mai 2025 00:00 Uhr bis zum 9. Mai 2026 23:59 Uhr gültig.

Kann ich eine E-Vignette mit rückwirkendem Gültigkeitsbeginn kaufen?

Nein, es ist nicht möglich, eine E-Vignette mit rückwirkendem Gültigkeitsbeginn zu kaufen. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der Zeitpunkt des Kaufs.

Wenn Sie bereits auf mautpflichtigen Straßen in Slowenien gefahren sind, ohne eine gültige Vignette zu besitzen, können Sie dies nicht nachträglich legalisieren.

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zur Slowenien Vignette haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.

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